Was tun bei Kur- oder Krankenhaus-Aufenthalt?

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Betreuung von Menschen mit Behinderung während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Kur

Wir beschäftigen uns derzeit im Landesverband u. a. mit folgender Thematik:

Wenn Menschen mit einer Schwerstmehrfachbehinderung stationär ins Krankenhaus müssen, dann gibt es immer wieder Probleme hinsichtlich einer adäquaten Betreuung. Zunächst erbringt das Krankenhaus natürlich im Rahmen des „DRG“ die notwendige medizinische Leistung. Für einen erhöhten Pflegeaufwand kann das Krankenhaus ein Zusatzentgelt beantragen. Sollte eine Begleitperson erforderlich sein, dann kann für diese ein Budget von 45 € pro Tag beantragt werden, womit die Kosten für Verpflegung und Unterkunft dieser Person pauschal gedeckt sind.

Was ist aber mit dem übrigen Aufwand, denn…

etliche dieser Menschen benötigen Daueraufsicht (24 Stunden), damit sie sich nicht selbst oder Andere gefährden. Viele Andere benötigen einfach nur vertraute Begleitung/persönliche Zuwendung, weil sie die fremde Umgebung sonst nicht ertragen würden. Wieder andere Personen sind motorisch unruhig, haben evtl. Weglauftendenzen, lautieren über alle Maßen und dergleichen mehr. Bei all diesen Fällen ist über die Pflege hinaus eine „psychosoziale Begleitung“ in zeitlich sehr unterschiedlicher Ausprägung erforderlich.
26Diese zusätzliche Begleitung können viele Eltern oft nicht selbst leisten; somit wird ein geeigneter Dienstleister gesucht und finanziert werden müssen. Sollte es sich bei den Patienten um Bewohner von Wohneinrichtungen handeln, dann sind oftmals die Einrichtungen angefragt, eine „psychosoziale Begleitung“ ins Krankenhaus oder auch in eine Kur zu übernehmen.
Die Einrichtungen können dies aus ihrem üblichen Vergütungssatz nicht finanzieren. In der Regel werden dann in beiden Fällen individuelle Sonderanträge an die jeweiligen Kostenträger gestellt – mit unterschiedlichem Erfolg. Die Sachlage ist klar: Es sind zusätzliche Mittel erforderlich und da stöhnen die Kostenträger naturgemäß. Dafür haben wir natürlich Verständnis aber der Bedarf der Menschen mit Behinderung
muss uns wichtiger sein.

Und genau hier beginnt das Problem!

Wir stellen sehr unterschiedliche Handhabungen durch die örtlichen Sozialhilfeträger fest. Die Bandbreite reicht von relativ unkomplizierten Vereinbarungen (Bedarfsbeschreibung, Bewilligung per Fax) bis zur kategorischen Ablehnung („Wir zahlen ohnehin schon genug!“). Zum Teil hängt der Erfolg – wie uns scheint – bei diesen Anträgen vom „Arbeitsklima“ ab, das zwischen dem Kostenträger und dem Leistungserbringer besteht. Wesentlich kann auch sein, wie „nachdrücklich“ Anspruchsberechtigte bzw. deren gesetzliche Betreuer (oft die Eltern) den Fall vortragen. Da sind wir von einheitlichen Lebensverhältnissen von Menschen mit Behinderung weit entfernt, denn zurückhaltende, dezent auftretende, eben nicht „nachdrücklich“ Anspruchsberechtigte erhalten weniger oder nichts.

Unser Ziel:

Wir würden den skizzierten Personenkreis gerne unterstützen, indem wir ihm eine Handreichung übermitteln, die individualrechtlich fundiert ist, damit auch höflich und sanft auftretende Anspruchsberechtigte/Eltern beim Kostenträger zu ihrem Recht kommen. Wir haben die Rechtsanwältin Gila Schindler zu Rate gezogen und mit ihr einen Musterantrag besprochen, den wir an dieser Stelle für unsere Homepage ankündigen. Sobald der Musterantrag bei uns vorliegt, werden wir ihn als Download auf unsere Homepage einstellen. Bitte schauen Sie bei Gelegenheit nach. Viel Erfolg!