Integrative Kitas stehen vor großen Veränderungen

• von

Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Integrativen Kitas im Bereich der Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen

Die Integrativen Kitas in Rheinland-Pfalz stehen auf Grund der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor großen Veränderungen und Herausforderungen.

Zum Einen wird das seit 1991 bestehende Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz durch das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) abgelöst. Damit besteht für die Kinder ohne Beeinträchtigungen eine neue Rechtsgrundlage zur Finanzierung, die es von den Einrichtungen und Kostenträgern umzusetzen gilt.

Zum Anderen wird mit der Umsetzung des BTHG zum 01.01.2020 und dem zu schließenden Rahmenvertrag für Rheinland-Pfalz auch die Finanzierungs- und Rechtsgrundlage für die Kinder mit Beeinträchtigungen neu geregelt. Auch hier kommen erhebliche Veränderungen auf die Träger zu, die die Basis für das Arbeiten in den Integrativen Einrichtungen künftig bilden wird.

Im Folgenden werden die Veränderungen und die Problematiken kurz beschrieben, um Ihnen einen Überblick über die Sachlage zu geben.

Für die Kinder mit Beeinträchtigungen gilt zum 01.01.2020 das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und das Landesgesetz zur Ausführung des Bundesteilhabegesetzes. In diesem Gesetz ist beschrieben, dass künftig für Menschen mit Behinderungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Landkreis und kreisfreien Städte als kommunale Träger der Eingliederungshilfe zuständig sind. Die inhaltliche Ausgestaltung und Umsetzung des BTHG ist in einem Rahmenvertrag auf Landesebene zu regeln, in dem Leistungsbeschreibungen vereinbart werden, um die künftige Arbeit der integrativen Kitas zu beschreiben und zu definieren. Bis hierüber Klarheit besteht, gehen voraussichtlich noch einige Monate ins Land. Eine Übergangsregelung soll helfen über einen Zeitraum von 3 Jahren die Weichen zu stellen und die inhaltliche Ausgestaltung der Kitas zu vereinbaren. Besonders bedeutsam ist in diesem Zusammenhang die Frage des interdisziplinären Teams. Dies bildet in den Einrichtungen die entscheidende Grundlage für die Arbeit mit beeinträchtigten Kindern, um ihren Anforderungen gerecht werden zu können. Ferne sollen die Verhandlungen künftig durch eine kommunale Gesellschaft geführt werden. Wie dies genau aussehen soll, bleibt ebenfalls unklar.

Für den Bereich der Kinder ohne Beeinträchtigungen wurde im Sommer 2019 das neue KiTa-Zukunftsgesetz verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch den Paritätischen intensiv begleitet. Der Paritätische vertritt etwa 100 Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die vom neuen Gesetz betroffen sind. Auch dieses Gesetz sieht den Abschluss eines Rahmenvertrages vor, dessen Inhalt und Ausgestaltung zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls völlig unklar ist. Sehr kritisch zu sehen ist weiterhin ein möglicher Trägeranteil. Bei gleichzeitiger Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz ist die Frage, wer den Trägeranteil zahlen soll. Auch die Festschreibung des Finanzierungsanteils der Länder ist sehr problematisch für die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Rahmenverträge. Wir treten für Trägervielfalt und eine plurale Trägerlandschaft ein, bei der alle Einrichtungen die gleichen Chancen haben zu existierten. Nur diese Vielfalt ermöglicht den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht auszuüben.

Beide Bereiche, das BTHG sowie das KiTa-Zukunftsgesetz, liegen derzeit für die Träger und Mitarbeiter sehr im Unklaren, was zu einer erheblichen Verunsicherung aller Beteiligten führt. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verhandlungsverantwortlichen bei Ihren Entscheidungen für die Kinder und Ihre Bedürfnisse entscheiden und nicht Formalitäten und finanzielle Restriktionen die Gespräche bestimmen.

Die Qualität unserer Arbeit in Sinne der Kinder und die Trägervielfalt darf nicht geopfert werden.